Verbraucherschützer: Nur wenige Glühwein-Hersteller geben freiwillig Zutaten an
Hersteller von Glühwein müssen die Zutaten des beliebten Warmmachers in der kalten Jahreszeit nicht angeben - und nur wenige machen es trotzdem. Bei einer Stichprobe in zwei Supermärkten fanden sich lediglich bei drei der 25 angebotenen Glühweine Angaben zu Inhaltsstoffen, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg am Freitag in Potsdam mitteilte. Dabei sollten Verbraucher transparente Zutatenangaben der Hersteller erwarten können, mahnten die Verbraucherschützer.
Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und Nährwerte nicht verpflichtend. Bei Glühwein wissen die Verbraucher daher nicht, welche Aromen und wie viel Zucker er enthält. Laut Verbraucherzentrale dürfen Glühwein-Hersteller aber als Grundwein ausschließlich Weiß- oder Rotweine verwenden. Dies gilt auch für den Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt.
"Verbrauchern, die wissen möchten, welche Zutaten genau drin sind, empfehlen wir, gezielt beim Verkäufer am Stand nachzufragen", riet die Verbraucherschützerin Silke Vollbrecht. "Eine intensive rote Farbe und ein fruchtig-aromatischer Geschmack zeichnen beispielsweise einen frischen, roten Glühwein aus."
(A. Bogdanow--BTZ)