VW-Kunden können sich ab kommender Woche für Musterklage eintragen
Vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden können sich voraussichtlich ab Anfang kommender Woche der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) anschließen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig teilte am Freitag mit, dass die öffentliche Bekanntmachung der Klage veranlasst worden sei. Damit könne nun vom Bundesamt für Justiz in Bonn ein Klageregister eingestellt werden, über das sich Verbraucher zu der Musterfeststellungsklage anmelden können.
Über die Internetseite des Bundesamtes können sich Verbraucher über ein Anmeldeformular in Klageregister für Musterfeststellungsklagen eintragen lassen. Am Freitagnachmittag war dort für die Klage des vzbv und des ADAC allerdings zunächst noch kein Formular verfügbar. Erwartet wird dies nun für die kommenden Tage.
Dem vzbv zufolge können sich Verbraucher "ab kommender Woche" kostenlos zur Eintragung in das Register anmelden. Die Eintragung sei "vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben", erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. "Mit der Klage gegen VW haben sie die Möglichkeit, jetzt ohne Kostenrisiko ihr Recht durchzusetzen."
Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst Anfang November in Kraft getreten. Die Klage gegen Volkswagen ist der erste Fall, in dem das neue Instrument eingesetzt wird. Mit der Klageform können Verbraucher ihre Ansprüche einfacher gegen Unternehmen durchsetzen.
Klageberechtigt sind Verbände. Anschließend trifft ein Gericht grundsätzliche Feststellungsziele über mögliche Verfehlungen eines Unternehmens. Die Verbraucher können sich dann darauf berufen, wenn sie hinterher ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen.
Mit der Musterfeststellungsklage gegen VW will der vzbv geklärt wissen, ob Verbrauchern mit vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen der Marken des Wolfsburger Konzerns Schadensersatzansprüche zustehen.
Das Braunschweiger OLG hatte nun zu prüfen, ob es sich beim vzbv um eine "qualifizierte Einrichtung" im Sinne des neuen Gesetzes handelt und ob von den beantragten Feststellungszielen die Ansprüche von mindestens zehn Verbrauchern abhängen. "Dies hat der Senat für nahezu alle Feststellungsziele bejaht", erklärte das Gericht.
(A. Bogdanow--BTZ)