Nutzung eines Dieselautos kann bei verweigerter Software-Nachrüstung untersagt werden
Einem Dieselfahrer kann die Nutzung seines Autos untersagt werden, wenn er eine im Zuge des Abgasskandals geforderte Softwareänderung an seinem Wagen ablehnt. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Entscheidung der Zulassungsbehörde. Der Fahrzeughalter hatte sich geweigert, eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgaswerte durch eine neue Software zu entfernen. Gegen diese Anordnung wehrte er sich erfolglos vor Gericht. (Az. L 1099/18.MZ)
Die Zulassungsbehörde hatte dem Dieselfahrer den Betrieb seines Wagens auf öffentlichen Straßen untersagt, bis die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde. Dagegen legte der Fahrer einen vorläufigen Rechtsschutzantrag ein und machte dabei unter anderem geltend, eine Nachrüstung sei technisch nachteilig und daher unzumutbar. Die Mainzer Verwaltungsrichter lehnten den Eilantrag gegen die Zulassungsbehörde aber ab.
Die Behörde habe ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt, entschied das Gericht. Es sei nicht zu beanstanden, dass diese "das öffentliche Interesse an der Luftreinhaltung" als vorrangig vor den wirtschaftlichen Belangen des Fahrzeughalters angesehen habe. Der Fahrer könne sich auch nicht darauf zurückziehen, sein individueller Beitrag begründe keine relevante Belastung der Umwelt.
(C. Fournier--BTZ)