Steuergewerkschaft kritisiert CDU-Vorstoß zur Deutschen Umwelthilfe
Die Debatte über die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hält an. Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG vom Dienstag Bestrebungen in der CDU, der Organisation die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, scharf. "Eine Lex Umwelthilfe kann es nach unserer Rechtsordnung nicht geben", sagte ihr Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler der Zeitung. "Man kann sich nicht einfach einen Verein herauspicken, dessen Geschäftsgebaren einem nicht gefällt, und ihm die Gemeinnützigkeit aberkennen."
Medienkreise hatten am Wochenende berichtet, der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg von Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger fordere in einem Antrag für den CDU-Parteitag im Dezember, der DUH die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Dadurch würde es für den Verein möglicherweise schwieriger, sich zu finanzieren, da Spenden an ihn dann nicht mehr absetzbar wären.
Über solch einen Schritt entscheide ausschließlich das zuständige Finanzamt, sagte Eigenthaler - ähnlich hatte sich am Montag bereits die DUH selbst geäußert. Ein Parteitagsbeschluss wäre somit "völlig sinnlos und würde nur dazu dienen, bei den Wählern zu punkten", sagte der Vorsitzende der Steuergewerkschaft. Der Staatsrechtler Joachim Wieland bezeichnete den CDU-Vorstoß als "Drohgebärde". Sich für Umwelt und Gesundheit einzusetzen, seien gemeinnützige Ziele, sagte er hierzu.
Kritik an der Organisation kam vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, der den Nutzen der DUH-Klagen für saubere Luft in den Städten in Zweifel zog. Die Umwelthilfe versuche, "ihre Ziele in den Gerichtssälen voranzutreiben, obwohl die Lösung nur vor Ort gelingen kann", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. So würden medienwirksam Dieselfahrverbote gefordert, obwohl sich damit die Umweltbelastung "nur auf die Umgehungsstraßen verteilt". Entscheidend sei vielmehr, die Verkehrswende voranzutreiben.
Die DUH hat in dutzenden deutschen Städten mit einer zu hohen Stickoxidbelastung geklagt und fordert dort Fahrverbote für ältere Autos. Am Dienstag wollte sie sich zu möglichen Folgen des kürzlich ergangenen Urteils für Berlin äußern. Nach Überzeugung der DUH drohen auch in der Hauptstadt Fahrverbote auf der Stadtautobahn - ähnlich wie es kürzlich die Justiz für die Stadt Essen beschlossen hatte.
(P. Hansen--BTZ)