UBS-Whistleblowerin Gibaud erhält symbolische Entschädigung
Eine frühere Mitarbeiterin der Schweizer Großbank UBS, die die Steuerbetrugsaffäre mit ins Rollen brachte, hat in Frankreich eine symbolische Entschädigung zugesprochen bekommen. Das Pariser Verwaltungsgericht wies den Staat am Donnerstagabend an, Stéphanie Gibaud 3000 Euro zu zahlen. Dies sei "Ausgleich für die immateriellen Schäden", die sie durch ihre Zusammenarbeit mit den Behörden erlitten habe. Gibaud hatte 3,5 Millionen Euro gefordert.
Zugleich erkannte das Gericht die frühere Marketing-Chefin der UBS in Frankreich offiziell als "gelegentliche Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes" in den Jahren 2011 und 2012 an. Gibauds Anwalt begrüßte dies. Die Entscheidung ermögliche es Whistleblowern, den Schutz des Staates zu erhalten, wenn sie verfolgt oder bedroht würden.
Gibaud hatte 2008 belastende Dokumente gegen die UBS nicht vernichtet, wie es die Bank von ihr verlangt hatte. Stattdessen gab sie die Informationen an die Zollbehörden weiter. Sie wurde von der Bank wegen Rufmords juristisch belangt und 2012 entlassen. Die geforderte Millionen-Entschädigung begründete sie mit dem hohen Druck durch die Bank und einer Tätigkeit im öffentlichen Interesse seit 2008.
Über ihren Fall schrieb Gibaud das Buch "La femme qui en savait vraiment trop" (Die Frau, die wirklich zu viel wusste). Im Jahr 2015 wurde sie gemeinsam mit dem US-Whistleblower Edward Snowden für den europäischen Sacharow-Preis nominiert.
In Frankreich droht der UBS in dem Steuerbetrugsprozess eine Strafe von 3,7 Milliarden Euro. Die Großbank soll wohlhabende französische Kunden zwischen 2004 und 2012 überzeugt haben, ihr Geld mit Hilfe von Trusts, Stiftungen oder Offshore-Gesellschaften vor dem Fiskus zu verstecken. Das Urteil fällt am 20. Februar, wie das Pariser Strafgericht nun mitteilte.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)