Schutzgemeinschaft für Bankkunden: Weitere Musterklage gegen VW
Der Volkswagenkonzern sieht sich mit einer zweiten Musterfeststellungsklage konfrontiert: Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig teilte am Freitag mit, die Schutzgemeinschaft für Bankkunden habe aktuell eine Klage gegen die Volkswagen Bank GmbH eingereicht. Inhaltlich gehe es unter anderem um Verbraucherdarlehensverträge. Weitere Einzelheiten wollte das OLG mit Rücksicht auf das beklagte Unternehmen vorerst nicht bekannt geben. Die Klage werde nun zugestellt.
In der Nacht zum Donnerstag, pünktlich zur Einführung der Musterfeststellungsklage, hatten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC eine erste Musterklage gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals eingereicht. Sie wollen feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.
Das OLG prüft Klagen zunächst auf Zulässigkeit; dann können Verbraucher aktiv werden. Musterklagen werden in einem Register des Bundesamts für Justiz veröffentlicht, dort können sich Betroffene eintragen und so der Klage anschließen.
Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage war in der Nacht zum Donnerstag in Kraft getreten. Mit dem neuen Klageinstrument können Verbraucher - vertreten durch Verbände - vor Gericht ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen besser durchsetzen. Die Bundesregierung hatte sich für die Einführung der Klage einen engen Zeitplan gesetzt, damit mögliche Ansprüche von Dieselbesitzern gegenüber VW nicht verjähren.
(F. Schulze--BTZ)