
Minijobber in der Gastronomie erhalten eine Milliarde Euro vom Staat als Hilfe

Mehr als eine halbe Million Menschen arbeiten als Minijobber in der Gastronomie - und da sie von ihrem Gehalt nicht leben können, zahlt der Staat ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt. 2017 belief sich die Summe auf rund eine Milliarde Euro, wie die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl ausrechnete. Das sei gut ein Viertel der Gesamtleistungen von 4,3 Milliarden Euro im Jahr und der mit großem Abstand höchste Wert aller Branchen.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisierte dies am Freitag als "alarmierenden Trend". Sie sprach sich gegen eine Anhebung der Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro im Monat für Minijobber aus - denn das bedeute einen "Ausbau dieser prekären Beschäftigung". Der Bundestag beriet am Freitag auf Antrag der FDP darüber, die Verdienstgrenze zu "dynamisieren" und an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mache sich für die FDP-Forderung stark, erklärte die NGG.
Vize-Gewerkschaftschef Guido Zeitler kritisierte, den Arbeitgebern gehe es nicht darum, dass Beschäftigte mehr verdienen. "Es geht darum, reguläre Stellen durch günstige Minijobs zu ersetzen." Am Ende könnten damit die positiven Effekte des Mindestlohns zunichte gemacht werden, erklärte Zeitler. Seit dessen Einführung 2015 sei die Zahl der Minijobs insgesamt um 100.000 zurückgegangen. Mehr als die Hälfte davon seien in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden.
Die FDP argumentierte in ihrem Antrag, eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns verringere den Aufwand für den Gesetzgeber und lasse alle Beschäftigten gleichermaßen an der Mindestlohnentwicklung teilhaben. Zudem bewirke die neue Festlegung der Verdienstgrenzen eine Entlastung für geringere Einkommen.
Ferschl nannte diese Begründung "scheinheilig". Auf dem Rücken der Beschäftigten und der Gesellschaft sparten Arbeitgeber Personalkosten. Minijobber würden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Bei gleicher Qualifikation und Arbeit bekämen sie deutlich weniger Lohn, Urlaubsansprüche sowie Sonderzahlungen würden ihnen systematisch verweigert. "Wer wirklich etwas für Beschäftigte tun will, der stärkt die Tarifbindung und hebt den Mindestlohn auf ein armutsfestes Niveau von mindestens zwölf Euro."
(L. Brown--BTZ)