Rechte der Bahnkunden bei Verspätungen sollen gestärkt werden
Bessere Entschädigungen bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen, leichterer Zugang für behinderte Passagiere und Fahrradplätze in allen Zügen: Im Europaparlament hat der Verkehrsausschuss am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Bahnkunden beschlossen. So sollen die Bahngesellschaften verpflichtet werden, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden den vollen Ticketpreis zu erstatten.
Bei Verspätungen von bis zu 90 Minuten müssen 50, bei Verspätungen zwischen 90 Minuten und zwei Stunden 75 Prozent des Preises erstattet werden, hieß es in Brüssel. Bei verpassten Anschlusszügen sollen Passagiere Anspruch auf einen Platz im nächsten Zug haben - ohne zusätzliche Kosten.
Behinderte sollen dem Entwurf zufolge künftig direkt am Bahnhof Hilfe beantragen können. Derzeit müssen sie sich meist Stunden vorher registrieren lassen. Schließlich sollen die Bahngesellschaften verpflichtet werden, in allen Zügen Stellplätze für Fahrräder bereitzustellen.
Gelten sollen die Neuregelungen nach bisheriger Planung ab 2020 - und zwar für alle Bahngesellschaften in der EU, egal ob sie staatlich oder privat sind. Betroffen sind Regionalzüge ebenso wie Schnellzüge, etwa der deutsche ICE oder der französische TGV. Auch für grenzüberschreitende Verbindungen sollen die Regeln gelten.
Die Vorlage geht nun ins Plenum, das voraussichtlich im November darüber abstimmen wird. Anschließend können die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Vertretern des Europaparlaments, der EU-Staaten und der Brüsseler Kommission beginnen.
Die perfekte Kombination von Bahn und Rad "scheiterte bisher am kleingeistigen Widerstand europäischer Bahnunternehmen", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Michael Cramer. Dem solle nun ein Ende gesetzt werden. Außerdem dürfe "höhere Gewalt" nicht länger als Ausrede für schlechte Zahlungsmoral bei Verspätungen benutzt werden.
(S. Soerensen--BTZ)