RWE will Kohleförderung in Hambach um bis zu 15 Millionen Tonnen drosseln
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster für den vorläufigen Erhalt des Hambacher Forstes hat Folgen für den angrenzenden Braunkohletagebau. Der Energiekonzern RWE erwägt, die Förderung dort vorerst deutlich zurückzufahren: "In einer ersten Bewertung haben wir Minderförderleistungen von etwa zehn bis 15 Millionen Tonnen Braunkohle jährlich unterstellt", sagte ein RWE-Sprecher.
Demnach rechnet der Konzern mit einem Rückgang der Förderung um 25 bis 38 Prozent. Bislang werden im Tagebau Hambach jährlich rund 40 Millionen Tonnen Kohle gefördert.
Nach RWE-Angaben könnte die Stromerzeugung in den vom Tagebau Hambach belieferten Kraftwerken Neurath und Niederaußem in der Folge vorerst um neun bis 13 Terawattstunden zurückgehen. In Neurath werden derzeit etwa 18 Millionen Tonnen pro Jahr aus dem Standort Hambach zur Stromerzeugung eingesetzt, im Kraftwerk Niederaußem jährlich etwa zehn Millionen Tonnen.
Dem RWE-Sprecher zufolge könnten Ende 2019 die Bagger auf der obersten Sohle des Tagebaus zum Stillstand kommen. Die Abbruchkante des Tagebaus liegt derzeit noch einige hundert Meter vom Waldrand entfernt. Der Gerichtsbeschluss aus Münster verbietet es dem Konzern nicht, bis kurz vor den Wald zu baggern.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Freitag per Eilbeschluss verfügt, dass der Forst vorläufig nicht gerodet werden darf. RWE darf demnach nicht mit den Arbeiten beginnen, bis über eine Klage des Umweltverbands BUND entschieden ist. Damit hob das Gericht in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
RWE wollte einen Teil des Waldes roden, um den nahegelegenen Tagebau Hambach zu vergrößern. Der Konzern habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten, erklärte das Gericht. RWE darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist.
Der Energiekonzern hatte am Freitag nach dem Urteil mitgeteilt, dass er von einem Rodungsstopp bis Ende 2020 ausgeht. Es sei damit zu rechnen, dass "möglicherweise erst Ende 2020" eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen dürfe, hieß es. Der Gewinn vor Steuern des Segments Braunkohle und Kernenergie werde deshalb ab 2019 "jährlich mit einem niedrigen dreistelligen" Millionenbetrag belastet.
(W. Winogradow--BTZ)