Mündliche Verhandlung über Diesel-Fahrverbote in Berlin begonnen
Im Streit um mögliche Diesel-Fahrverbote in der Hauptstadt hat am Morgen vor dem Verwaltungsgericht Berlin die abschließende mündliche Verhandlung begonnen. In der für den Nachmittag erwarteten Urteilsverkündung könnte das Gericht Fahrverbote für einzelne viel befahrene Straßen oder gar den gesamten Innenstadtbereich anordnen. Das fordert zumindest die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH). Anders sei der gesetzliche Grenzwert zur Stickstoffdioxidbelastung nicht einzuhalten.
Die beklagte Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr will Fahrverbote vermeiden. Sie setzt auf Alternativen wie die Förderung von Rad- und öffentlichem Nahverkehr, Elektromobilität sowie auf eine effizientere Verkehrsführung mit mehr Tempo-30-Straßen. Einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zufolge rechnet die Behörde aber selbst nicht damit, dass diese Maßnahmen ausreichen. Laut RBB prüft die Senatsverwaltung Diesel-Fahrverbote für 20 Straßen, darunter mehrere wichtige Verkehrsachsen.
Von Diesel-Fahrverboten könnten nicht nur ältere Modelle der Abgasnorm 3, 4 und 5 betroffen sein. Auch aktuelle Fahrzeugmodelle unterhalb der Abgasnorm 6d, die als einzige den Emissionen im realen Fahrbetrieb entspricht, könnten laut RBB unter das Fahrverbot fallen.
Die DUH bevorzugt, die sogenannte Umweltzone innerhalb des Berliner S-Bahnrings gänzlich für ältere Diesel zu sperren anstatt nur einzelner Strecken. Nur so könne vermieden werden, dass Dieselfahrer in Nebenstraßen gesperrter Strecken ausweichen. Zudem werde der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel auch andernorts und nicht nur an den bekannten Messstationen regelmäßig überschritten.
(K. Berger--BTZ)