EuGH: Bundesregierung reagierte zu spät auf Kältemittel-Verstoß von Daimler
Deutschland hat zu spät auf einen Verstoß des Autobauers Daimler gegen die Klimaanlagen-Richtlinie der Europäischen Union reagiert. Das entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil und gaben damit einer Klage der EU-Kommission teilweise statt. Daimler hatte in den Klimaanlagen von hunderttausenden Autos ein Kältemittel verwendet, das sehr klimaschädlich und deshalb nicht mehr erlaubt ist (Az. C-668/16).
Daimler hatte das damit begründet, dass das neue Kältemittel leicht entflammbar sei. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie den Rückruf der betroffenen Autos anordnen sollte. Tatsächlich ordnete das zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Rückruf aber erst mehr als zwei Jahre später, im März 2017, an. Dementsprechend musste Daimler das Kältemittel in rund 130.000 Autos austauschen.
In einem schwerwiegenderen Punkt wiesen die Luxemburger Richter die Klage der Kommission zurück. Diese warf dem KBA nämlich vor, mit der Ausweitung einer alten Typgenehmigung den Verkauf von weiteren etwa 666.000 Autos mit dem veralteten Kältemittel ermöglicht zu haben. Die Typgenehmigung stammt aber aus der Zeit vor der Klimaanlagen-Richtlinie, weshalb der Verkauf den Richtern zufolge zulässig war.
(N. Lebedew--BTZ)