Barley will Mitbestimmung von Aktionären bei Managergehältern stärken
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will kurzfristiges Gewinnstreben und Gehaltsexzesse bei Managern mit einem umfangreichen Gesetz erschweren. Ziel sei "insbesondere die Förderung der Mitwirkung der Aktionäre im Sinn einer langfristig stabilen positiven Entwicklung der Unternehmen", erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) am Freitag aus dem Gesetzentwurf. Barley setze damit eine EU-Richtlinie um.
Anleger sollen dem Entwurf zufolge mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben, bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems müssen sie auf jeden Fall gefragt werden, erfuhr BTZ weiter dazu. Zwar sei das Votum der Anteilseigner demnach nicht bindend, die Bundesregierung sehe darin dennoch ein Mittel, Gehaltsexzesse bei Managern einzudämmen.
Denn wenn die Hauptversammlung der Vergütungspolitik eine Absage erteile, müsse der Aufsichtsrat die Vergütungspolitik überprüfen. "Dem Votum der Hauptversammlung kommt daher auch ohne rechtliche Bindung ein erhebliches Gewicht zu", was weiter zu erfahren.
Vorstand und Aufsichtsrat müssen laut dem Entwurf zudem jährlich einen Vergütungsbericht über ihre Vergütung im vorausgegangenen Geschäftsjahr vorlegen, den die Hauptversammlung billigen muss. Mit enthalten sein muss laut Bericht eine Erklärung, wie sich die Managerbezüge im Verhältnis zur durchschnittlichen Belegschaftsvergütung in den letzten fünf Jahren entwickelt hat.
Das Gesetz bringe "dem deutschen Aktienrecht bisher unbekannte Neuerungen", zitierte die Zeitung aus dem Entwurf. Dazu zählten auch verschärfte Regeln zur Bestimmung der Identität von Aktionären. Banken, die Aktien verwalten, müssen demnach den Unternehmen Informationen über die Aktionäre wie Name, Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Aktien und Zeitpunkt des Aktienerwerbs übermitteln.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)