EuGH sieht in Rundfunkbeitrag keinerlei rechtswidrige Beihilfe
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann darauf hoffen, dass der Rundfunkbeitrag auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand hat. In einem Verfahren vor dem EuGH in Luxemburg zeigte sich Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am Mittwoch überzeugt, dass dieser keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet. Der Gerichtshof folgt aber meist der Ansicht seiner Experten. (Az. C-492/17)
In dem Verfahren geht es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro fällig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß.
Das Finanzierungsmodell steht dennoch auch vor dem EuGH auf dem Prüfstand. Bei verschiedenen deutschen Gerichten klagten Bürger gegen die Neuregelung. Das Landgericht Tübingen legte daraufhin dem Europäischen Gerichtshof den Fall vor. Das Gericht will wissen, ob der Beitrag mit Unionsrecht vereinbar ist.
Generalanwalt Sánchez-Bordona schlug dem EuGH nun vor, festzustellen, dass auch das geänderte Kriterium bei der Beitragserhebung keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2007 die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "bestehende Beihilfe" eingestuft, die weiter angewendet werden kann. Nach Ansicht des Generalanwalts wurde durch die Änderung im Jahr 2013 keine neue Beihilfe geschaffen, die von der Kommission genehmigt werden müsste. Es handle sich nicht um eine wesentliche Änderung der zuvor bestehenden Regelung.
(N. Nilsson--BTZ)