Strafe gegen Infineon wegen Beteiligung an Kartell wird überprüft
Die gegen den deutschen Chiphersteller Infineon von der EU-Kommission verhängte Geldbuße von mehr als 80 Millionen Euro wegen Beteiligung an einem Kartell für Smartcard-Chips muss noch einmal überprüft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch den Fall an das EU-Gericht zurück, das nun die Verhältnismäßigkeit der Strafe prüfen muss. Die Geldbuße gegen den niederländischen Wettbewerber Philips bestätigte der EuGH dagegen. (Az. C-98/17 und C-99/17)
Die EU-Kommission hatte im September 2014 Geldbußen in Höhe von rund 138 Millionen Euro wegen abgestimmten Verhaltens auf dem Markt für Smartcard-Chips gegen Infineon, Philips und den südkoreanischen Hersteller Samsung verhängt. Infineon sollte knapp 83 Millionen Euro zahlen, Philips rund 20 Millionen Euro und Samsung rund 35 Millionen Euro.
Infineon und Philips klagten gegen die Strafen. Sie bestritten die Existenz eines Kartells und wandten sich gegen die Höhe der Geldbuße. Vor dem EU-Gericht scheiterten beide Unternehmen mit ihren Klagen, zogen danach aber vor den EuGH.
Der Europäische Gerichtshof wies die von Philips eingelegten Rechtsmittel zurück und bestätigte damit die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße. Über die Strafe gegen Infineon muss das EU-Gericht dagegen erneut entscheiden. Der EuGH rügte unter anderem, dass das Gericht nur fünf der elf von der Kommission festgestellten Kontakte Infineons zu den anderen Unternehmen geprüft habe.
Infineon bestritt einen rechtswidrigen Kontakt in allen elf Fällen. Das EU-Gericht müsse nun noch einmal die Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldbuße prüfen, entschied der EuGH.
(F. Burkhard--BTZ)