Kontrolle: Bafin setzt Sonderbeauftragten bei der Deutschen Bank ein
Die Deutsche Bank bekommt zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen Aufpasser von außen: Die Aufsichtsbehörde Bafin in Bonn teilte am Montag mit, sie habe einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Es ist demnach das erste Mal, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine solche Maßnahme bei einer Bank im Bereich der Geldwäscheprävention anordnet.
Die Deutsche Bank müsse "angemessene interne Sicherungsmaßnahmen" ergreifen und "allgemeine Sorgfaltspflichten" einhalten, ordnete die Bafin an. Der Sonderbeauftragte soll die Umsetzung dieser Maßnahmen überwachen - genauer: Er soll über den Umsetzungsfortschritt "berichten und diesen bewerten". Laut Deutscher Bank ist dieser Sonderbeauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
Deutschlands größtes Kreditinstitut erklärte, es stimme mit der Bafin darin überein, dass es die Prozesse zur Identifizierung ihrer Kunden (Know Your Client) in der Unternehmens- und Investmentbank weiter verbessern müsse. Die Bank habe den Anspruch, den regulatorischen Anforderungen "in jeder Hinsicht gerecht" zu werden.
Die Anordnung ergehe auf Grundlage des Geldwäschegesetzes, teilte die Bafin mit. Sie ist demnach bereits seit Freitag in Kraft.
(A. Madsen--BTZ)