Bundeskabinett beschließt Steuerbonus für Neubau von Mietwohnungen
Die Regierung hat steuerliche Anreize für den Neubau günstiger Mietwohnungen beschlossen. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwochmorgen einem Gesetzesentwurf aus dem Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu, wie aus Regierungskreisen verlautete. Der Gesetzentwurf sieht unter bestimmten Bedingungen einen Steueranreiz für private Immobilieninvestoren vor.
Die geplante Sonderabschreibung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und Teil einer von der Regierung gestarteten Wohnraumoffensive, mit der zusätzlich insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime gebaut werden sollen. Angeregt werden soll nun sowohl der Neubau von Gebäuden als auch der Neubau von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Ziel sind Mietwohnungen im "unteren und mittleren Mietpreissegment".
Wenn Investoren eine neue Wohnung bauen, dürfen sie die Kosten zusätzlich zur normalen steuerlichen Abschreibung für vier Jahre mit einem Sondersatz von jährlich fünf Prozent abschreiben. So verringert sich in diesen Jahren ihre Steuerlast. Eine Voraussetzung für diesen Steuerbonus ist, dass die Baukosten 3000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Davon dürfen die Bauherren maximal 2000 Euro für die Sonderabschreibung ansetzen.
Wer diesen Bonus in Anspruch nehmen will, muss zwischen September 2018 und Ende 2021 einen Bauantrag für eine neue Wohnung stellen und sich verpflichten, diese für mindestens zehn Jahre zu vermieten. Außerdem kann die Sonderabschreibung letztmalig im Jahr 2026 in Anspruch genommen werden. So sollen Anreize gesetzt werden, Wohnungen spätestens im Jahr 2023 fertigzustellen, um den vollen Zeitraum ausschöpfen zu können.
(F. Dumont--BTZ)