Wohngipfel will die Zweckentfremdung von Bundesmitteln verhindern
Der Wohngipfel im Kanzleramt will einem Bericht zufolge erreichen, dass die Länder Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nur noch für diesen Zweck ausgeben. Wie BERLINER TAGESZEITUNG am Samstag aus einer Beschlussvorlage erfuhr, bekräftigt der Bund seine Finanzzusagen für den sozialen Wohnungsbau. Die Länder sollen jeweils zwei Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 erhalten. Die Mittel für 2019 will der Bund um 500 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro aufstocken.
In der Vergangenheit waren Vorwürfe laut geworden, die Länder würden die Mittel für Sozialwohnungen zum Teil zweckentfremden. In der Beschlussvorlage heißt es demnach: "Die vom Bund für den Zeitraum 2020 bis 2021 zur Verfügung gestellten Mittel werden dabei von den Ländern in vollem Umfang zweckentsprechend eingesetzt, insbesondere für die Förderung von Investitionen in den Neubau und Maßnahmen im Bestand sowie die Modernisierung von sozialgebundenem Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer."
Details sollen demnach in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Der Entwurf für das Beschlusspapier sieht laut RND zudem vor, dass öffentliche Liegenschaften verstärkt für Sozialwohnungen genutzt werden sollen: "Bund, Länder und Kommunen werden Grundstücke verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abgeben."
Die Beschlussvorlage enthält dem Bericht zufolge zudem die Zusage der großen Koalition, die Voraussetzungen für den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen zu schaffen. Dazu soll auch das Baukindergeld einen Beitrag leisten – ebenso wie die geplante steuerliche Sonderabschreibung für freifinanzierten Neubau von Mietwohnungen. Laut Papier ist auch eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen geplant, die Baustandards und Normen auf das notwendige Maß begrenzen soll, wie die Zeitungen weiter berichten.
(L. Brown--BTZ)