Bundesregierung verabschiedet Verschärfung der Mietpreisbremse
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Verschärfung der Mietpreisbremse beschlossen. Im Mietrechtsanpassungsgesetz sind beispielsweise eine Auskunftspflicht für Vermieter, eine Deckelung der Mieterhöhung nach Modernisierung oder Strafen bei Luxussanierungen vorgesehen. Damit "stärken wir die Rechte von Mietern, schützen sie vor Verdrängung und begrenzen die finanziellen Folgen von Modernisierungen", erklärte Justizministerin Katarina Barley (SPD).
Das Gesetz sei "ein wichtiger Beitrag, um Mieter effektiv vor Willkür und Wucher zu schützen", fuhr die Ministerin fort. Für bezahlbare Mieten werde die Regierung zusätzlich mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren, private Investitionen fördern und Familien bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.
Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Barley selbst hatte erklärt, das bisherige Gesetz habe nicht zu den erhofften Wirkungen geführt.
Die Grünen kritisierten die Neuregelung als "Farce". Das neue Gesetz werde "nicht zu sinkenden Mieten und bezahlbarem Wohnraum in Städten führen", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt nach information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Die Mietpreisbremse bleibe darin "löchrig" und laufe in vielen Städten voraussichtlich 2020 aus.
Stattdessen müsse diese Maßnahme "auf zehn Jahre verlängert werden", forderte die Grünen-Fraktionschefin. Außerdem dürfe der Preis bei Neuvermietungen nicht über fünf Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Miete liegen, forderte Göring-Eckardt.
(W. Winogradow--BTZ)