Verbot von bienenschädlichen Pestiziden in Frankreich in Kraft getreten
In Frankreich ist ein Verbot bestimmter als bienenschädlich geltender Pestizide in Kraft getreten. Fünf Neonikotinoide, die als "Bienenkiller" verrufen sind, dürfen seit Samstag nicht mehr als Pflanzenschutzmittel genutzt werden. Frankreich geht damit weiter als die EU, die Ende April mit deutscher Zustimmung ein weniger umfassendes Verbot beschlossen hatte.
Neonikotinoide gehören zu den meist genutzten Pestiziden der Welt, sie kommen auf Weinstöcken, Obstbäumen und Feldern zum Einsatz. Die Mittel töten aber nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, sondern setzen auch Bienen und Hummeln schwer zu: Sie schwächen ihr Immunsystem, stören die Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung, wie Umweltschützer bereits seit Jahren beklagen. In höheren Dosen töten sie die Bienen sogar.
Schon seit Jahren gehen französischen Imkern im Winter im Schnitt 30 Prozent ihrer Bienenbestände verloren. Im vergangenen Winter waren es sogar noch mehr.
Frankreich verbot deshalb fünf der umstrittenen Wirkstoffe. Auf der schwarzen Liste stehen unter anderem die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die in vielen Pflanzenschutzmitteln enthalten und ab dem 19. Dezember auch in der EU im Freiland verboten sind. Darüber hinaus ist in Frankreich auch der Einsatz von Thiacloprid und Acetamiprid untersagt - Mittel, die in Deutschland vorerst weiter erlaubt bleiben.
Mehrere der Wirkstoffe werden von dem Leverkusener Chemiekonzern Bayer hergestellt, der sich auf EU-Ebene juristisch gegen die Einschränkung seiner Geschäftstätigkeit wehrt. Bayer hält die Argumente der Kritiker für "wissenschaftlich unbegründet".
Kritik kommt auch von den französischen Landwirten. Die Regierung hat ihnen versprochen, sie bei der Suche nach Alternativen zu den schädlichen Mitteln zu "begleiten". Die Vorsitzende des Agrarverbandes FNSEA, Christiane Lambert, kritisierte aber am Donnerstag, dass es für den Mais- und Zuckerrübenanbau noch keine neue Lösung gebe.
Aber auch Umweltschützer sind mit dem französischen Vorgehen nicht ganz zufrieden: Von den Verboten sind bis 2020 auf Antrag Ausnahmen möglich. Zudem dürfen die umstrittenen Mittel in Gewächshäusern sowie in Produkten wie Zeckensprays für Katzen weiter eingesetzt werden. Zudem wurden neue Insektizide genehmigt, die ebenso schädlich sein sollen.
(K. Petersen--BTZ)