Barley legt Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vor
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will missbräuchliche Abmahnungen per Gesetz verhindern. Wenn Abmahnungen wegen "geringfügiger Verstöße gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen" würden, sei dies ein "nicht hinnehmbarer Missstand", erfuhr aktuell BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ), aus einem Gesetzentwurf der Ministerin. Abmahnungen sollten vielmehr "im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs beziehungsweise der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen".
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung, konnte BTZ dazu weiter erfahren. Mit dem Entwurf komme Barley der Forderung des Rechtsausschusses des Bundestages nach, bis zum 1. September einen Regelungsvorschlag vorzulegen.
Konkret plant Barley demnach in ihrem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ein Maßnahmenbündel, um die Hürden für Abmahnungen zu erhöhen. So stellt der Entwurf höhere Anforderungen an die Klagebefugnis: Mitbewerber sollen nur dann klagebefugt sein, wenn sie "in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen".
Auch Wirtschaftsverbände sind demnach klageberechtigt, sofern sie in einer Liste der so genannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind. Dies setzt voraus, dass sie mindestens 50 Unternehmer als Mitglieder haben, "die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben".
Außerdem soll BTZ-Informationen zufolge der finanzielle Anreiz für Anwaltskanzleien insoweit begrenzt werden, als der Streitwert bei unerheblichen Verstößen künftig maximal 1000 Euro betragen soll. Der Gesetzentwurf sehe zudem vor, den so genannten fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen, damit Abmahner künftig nicht mehr vor Gerichten klagen können, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind.
Der Entwurf schließe "eine Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus, wenn diese wegen unerheblicher Verstöße erfolgen", berichtete die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Dies gelte auch bei unerheblichen Verstößen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die neuen Datenschutzregeln der EU waren am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Sie machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen gleichzeitig mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Kleinere Betriebe, Vereine und Ehrenamtliche meldeten aber auch immer wieder Sorgen vor missbräuchlichen Abmahnungen an.
Einen vollständigen Ausschluss wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im Falle von Datenschutzverstößen sieht der Entwurf aber offenbar nicht vor. Verschaffe sich ein Unternehmen durch erhebliche Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil, müssten Mitbewerber dagegen "schnell und effektiv mit einer Abmahnung vorgehen können".
(T. Jones--BTZ)