Heil/Klöckner: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter wird verlängert
Landwirte in Deutschland sollen auch künftig sozialversicherungsfreie Saisonkräfte etwa für die Spargelernte oder die Weinlese anstellen können. Der Koalitionsausschuss einigte sich darauf, die sogenannte 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung dauerhaft zu verlängern, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) aktuell mitteilten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss als "gute Nachricht für die deutsche Landwirtschaft".
Die 70-Tage-Regelung ermöglicht die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung und galt bislang bis Ende 2018. Eingeführt worden war sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn 2015. Die Zeitgrenzen für geringfügig Beschäftigte wurden dabei von zwei auf drei Monate verlängert.
Die Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass die Ausweitung von 50 auf 70 Tage bisher von vielen Betrieben - insbesondere im Obst- und Gemüseanbau - in Anspruch genommen worden sei, erklärten Heil und Klöckner. Aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe stelle die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig beschäftigen zu können, "eine spürbare Entlastung dar".
Sozialpolitisch bedenkliche Entwicklungen seien seit der Einführung der 70-Tage-Regelung hingegen nicht festgestellt worden, erklärten die Ministerien. Dass die Regelung nun dauerhaft gelten solle, verschaffe den Betrieben größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte und ermögliche der Bundesrepublik, angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Regelung soll nun noch im September vom Bundeskabinett beschlossen werden.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zeigte sich erleichtert. "Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften", erklärte er. In der Vergangenheit konnte der saisonale Arbeitskräftebedarf der Bauern nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums durch Arbeitnehmer aus der Europäischen Union gedeckt werden, überwiegend aus Polen und Rumänien.
(D. Fjodorow--BTZ)