Bundeskartellamt verhängt 200 Millionen Euro Bußgelder gegen Edelstahlfirmen
Wegen Preisabsprachen und dem Austausch von Geschäftsgeheimnissen hat das Bundeskartellamt sechs Edelstahlunternehmen mit Millionenbußgeldern belegt. Die Unternehmen haben die Höhe von Zuschlägen für Stahlbestandteile untereinander abgesprochen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Das Forum für die Absprachen waren den Ermittlern zufolge Branchenverbände. Wegen der Marktmanipulation müssen die Hersteller insgesamt rund 205 Millionen Euro Bußgelder zahlen.
Die betroffenen Unternehmen sind demnach Hersteller, Weiterverarbeiter und Händler von Edelstahlprodukten. Offenbar wollten sie nach dem Auslaufen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die bestehenden Marktverhältnisse erhalten. Bis zum Ende des Vertrags 2002 hatten Sonderregeln die Preise für Edelstahl hochgehalten - die Unternehmen wollten danach einen Preiswettbewerb verhindern.
Zu den betroffenen Produkten gehört Edelstahl für den Bau- und Werkzeugsektor. Bei diesen Produkten bestimmt sich der Preis zu einem großen Teil aus dem Einsatz von Schrott oder Legierungen. Laut den Wettbewerbshütern haben die Unternehmen mindestens zwischen 2004 und 2015 die Berechnungsweise für die Preiszuschläge branchenweit einheitlich verwendet. Diese Zuschläge gaben sie komplett an die Abnehmer weiter.
Außerdem sollen sich die Unternehmen zumindest im Baustahl-Bereich über Preiserhöhungen, Lagerbestände bei Kunden und Auftragslage ausgetauscht haben. Dazu trafen sie sich in verschiedenen Gremien der mittlerweile aufgelösten Edelstahl-Vereinigung.
Die Ermittlungen kamen nach Hinweisen des österreichischen Stahlherstellers Voestalpine ins Rollen. Im November 2015 durchsuchten die Beamten zahlreiche Unternehmen. Voestalpine kam als Kronzeuge straflos davon.
ArcelorMittal, Kind, Saarstahl und Zapp bekamen einen Rabatt, weil sie mit den Ermittlern kooperierten. Schmidt + Clemens sowie Dörrenberg Edelstahl haben die Vorwürfe zumindest eingeräumt. Gegen vier weitere Unternehmen und einen Verband ermittelt das Kartellamt noch.
(B. Semjonow--BTZ)