EuGH: Deutschland unternahm nicht genug gegen hohe Nitratbelastung
Deutschland hat nicht genug gegen die zu hohe Nitratbelastung in seinen Gewässern unternommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag, die Bundesrepublik habe damit gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoßen. Demnach hätte Deutschland zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen treffen müssen, um seine Gewässer zu schützen. Nitrat gelangt vor allem über das Düngen in der Landwirtschaft ins Wasser. (Az.: C-543/16)
Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2016 Klage vor dem EuGH eingereicht. Das inzwischen geänderte deutsche Düngerecht änderte nichts am Urteil, da der EuGH eine Vertragsverletzung "anhand der Lage" beurteilt, in der sich ein Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, wie das Gericht am Donnerstag betonte.
Mit Nitrat belastetes Wasser ist vor allem für Säuglinge gefährlich. Einer kürzlich veröffentlichten Studie zufolge ist die Nitratbelastung in Deutschland trotz der neuen Düngeverordnung weiterhin hoch.
Laut Umweltbundesamt weisen 18 Prozent aller Kontrollstationen für Grundwasser eine erhöhte Belastung aus. Von den Messstellen mit landwirtschaftlich stark genutztem Einzugsgebiet sind es sogar 28 Prozent.
(A. Lefebvre--BTZ)