Düsseldorf: Radeberger zieht Einsprüche in Bierkartellverfahren zurück
Einen Tag vor dem Bierkartell-Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Brauerei Radeberger ihre Einsprüche zurückgezogen und akzeptiert damit das vom Kartellamt auferlegte Bußgeld. Das "Beschreiten des Rechtswegs" ziehe "nicht kalkulierbare finanzielle Risiken" nach sich, erklärte die Tochter des Oetker-Konzerns am Dienstag. Daher werde Radeberger die Einsprüche nicht weiter verfolgen - auch wenn dies "die Inkaufnahme der Zahlung eines hohen Geldbetrages nach sich zieht".
Das Bundeskartellamt hatte 2014 wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder unter anderem gegen Radeberger verhängt. Insgesamt elf Firmen, der Brauereiverband Nordrhein-Westfalen und zahlreiche persönliche Verantwortliche hatten laut Behörde Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbiere abgesprochen. Sie sollten zusammen knapp 388 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Radeberger, der Carlsberg Konzern sowie einzelne Verantwortliche legten gegen ihre Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt über 222 Millionen Euro Einspruch ein. Radeberger betonte am Dienstag, der Rückzieher sei kein Schuldeingeständnis, sondern eine "rein unternehmerische Entscheidung". Die Brauerei sei nicht an Preisabsprachen beteiligt gewesen und widerspreche dem Vorwurf des Bundeskartellamtes nach wie vor "ausdrücklich". Das Unternehmen und die "im Verfahren genannten Akteure" hätten sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen.
(W. Winogradow--BTZ)