Verbraucherschützer fordern mehr Geld für Umsetzung der Musterklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zusätzliche Gelder und Personal gefordert, um der neuen Musterfeststellungsklage gerecht werden zu können. Ohne zusätzliche staatliche Mittel sei es "nicht möglich, die neuen Herausforderungen zu stemmen", sagte vzbv-Chef Klaus Müller nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Für seinen Verband sei das Haushaltsjahr 2019 entscheidend. "Wer A zur Musterfeststellungsklage sagt, muss auch B zur besseren finanziellen Ausstattung des vzbv sagen."
Der vom Bundesjustizministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage war vergangene Woche in erster Lesung im Bundestag, zweite und dritte Lesung sollen bald folgen. Mit der Klage können Betroffene vertreten durch Verbände wie den vzbv gemeinsam gegen Firmen vorgehen und ihre Ansprüche prüfen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Regierung Anfang November in Kraft treten, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden nicht verjähren.
Müller sieht neben zusätzlicher finanzieller Unterstützung auch Bedarf an kompetentem Personal, "weil wir nicht wollen, dass das neue Klageinstrument kommerzialisiert wird". Sein Verband verfüge zwar seit vielen Jahren über eine "profunde Klagekompetenz", sagte der vzbv-Chef nach BTZ-Information weiter dazu. Die Musterfeststellungsklage sei aber etwas Neues, mit ihr werde eine neue Art von kommunikativer Arbeit notwendig, außerdem gehe es um neue Sachverhalte.
In einem Interview vom Montag verteidigte Müller indes das neue Gesetz grundsätzlich gegen Kritik. Zu den Errungenschaften gehöre, dass durch die Klage die Verjährungsfrist gehemmt werde, schrieb er in einem Gastbeitrag. Außerdem dürfe die "öffentliche Wirkung" einer solchen Klage nicht unterschätzt werden - sie könne disziplinierend auf Unternehmen wirken.
Nicht zuletzt sei die Warnung vor einer Klageindustrie wie in den USA "falsch", hieß es von Müller hierzu. Vergleichbar riesige Summen werde es nicht geben, weil es im deutschen Recht anders als in den USA keinen Strafschadenersatz gebe.
(K. Berger--BTZ)