Datenschutzbeauftragter prüft das Geschäftsgebaren der Schufa
Der hessische Datenschutzbeauftragte prüft wegen des neuen Datenschutzrechts das Geschäftsgebaren der Kreditauskunft Schufa. Wie BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) erfuhr, könnte die Schufa Probleme bekommen, weil sie für elektronische Auskünfte an Verbraucher Geld verlangt. Laut der neuen Datenschutzgrundverordnung haben Verbraucher aber einen Anspruch auf eine kostenlose elektronische Auskunft, welche Daten ein Unternehmen über sie gespeichert hat.
Wer nichts zahlen will, kann bei der Schufa eine Auskunft per Post anfordern, und zwar neuerdings nicht mehr nur einmal pro Jahr. Der Brief braucht laut "Welt" aber gewöhnlich zwei Wochen - zu langsam für Menschen, die schnell einen Nachweis ihrer Bonität benötigen. Diesen bietet die Schufa als einen elektronischen Service - der aber für die Mindestlaufzeit eines Jahres 3,95 Euro pro Monat kostet.
Nach BTZ-Information verwehrt die Schufa den kostenlosen Download, weil sie nicht feststellen könne, ob eine Online-Anfrage tatsächlich von der berechtigten Person kommt. Nur eine Zustellung an die postalische Adresse könne gewährleisten, dass die Auskunft den Richtigen erreicht. Beim kostenpflichtigen Dienst sieht die Schufa das Problem nicht. Dort legitimieren sich Nutzer über die Prüfziffer auf ihrem Personalausweis.
Der zuständige Referent des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten erklärte hierzu, er habe das Unternehmen diesbezüglich bereits zur Stellungnahme aufgefordert und prüfe, inwiefern diese Praxis der Schufa zulässig ist oder nicht.
Die Datenschutzgrundverordnung sorgt seit Inkrafttreten am 25. Mai an zahlreichen Stellen für Anpassungsbedarf. Viele Verbraucher bekommen zahlreiche E-Mails mit Hinweisen auf neue Datenschutzbestimmungen. Unternehmen fürchten eine Abmahnwelle, weil sie die gesetzlichen Bestimmungen noch nicht umgesetzt haben.
(A. Williams--BTZ)