Wirtschaft warnt bei Musterfeststellungsklage vor "Rechtsmissbrauch"
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Politik aufgefordert, die Klagebefugnis für die Musterfeststellungsklage zu überdenken. Die neue Klagemöglichkeit biete "unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch - bis hin zu möglicher Erpressung von Unternehmen durch private Organisationen mit handfesten Eigeninteressen", sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview vom Freitag.
So zeige etwa der Streit um die Klageberechtigung der Deutschen Umwelthilfe, wie schwer sich der Gesetzgeber mit Unterscheidungskriterien bei privaten Verbänden tue. "Deshalb halten wir die Klageberechtigung privater Vereine nach wie vor für einen Webfehler", sagte Wernicke. "Es dürfte sogar zu absurden Wettläufen um die erste Klage kommen."
Der Bundestag befasst sich am Freitag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf, den das Kabinett vor rund einem Monat beschlossen hatte. Mit der Musterklage können Betroffene,, vertreten durch Verbände, gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen. Das Vorhaben von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Die Klagebefugnis der Verbände ist an hohe Hürden geknüpft. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen. Dies kritisieren wiederum etliche Verbände unter anderem aus dem Umwelt- und Naturschutz, da dadurch eine Vielzahl hochqualifizierter Verbände nicht klageberechtigt sei.
(S. Sokolow--BTZ)