Justizministerin Barley legt Entwurf für verschärfte Mietpreisbremse vor
Mieter in begehrten Wohngegenden sollen sich einfacher gegen sprunghaft steigende Mieten wehren können. Justizministerin Katarina Barley (SPD) legte dazu einen Entwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vor. Diese habe "nicht zu den erhofften Wirkungen geführt", wie es in dem BERLINER TAGESZEITUNG vorliegenden Entwurf heißt. Neu sind etwa eine Auskunftspflicht für Vermieter, eine Deckelung der Mieterhöhung nach Modernisierung oder Strafen bei Luxussanierungen.
Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Die Vergleichsmiete wird dabei auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet. Das Gesetz gilt allerdings nicht bei Neubauten oder nach einer umfassenden Sanierung - und auch nicht bei einer schon über der zulässigen Höhe liegenden Vormiete.
Wirkungslos bleiben die gesetzlichen Vorgaben bislang vor allem, weil Mieter "oft nicht ohne weiteres beurteilen können, ob die vom Vermieter verlangte Miete im Einzelfall zulässig ist", wie es im Referentenentwurf heißt. Der Vermieter soll daher bereits vor Vertragsabschluss angeben müssen, ob er sich bei der Festsetzung der Miete auf eine der Ausnahmen beruft - also auf Neubau, Sanierung oder hohe Vormiete. Tut er das nicht, dann kann der Mieter laut Gesetzentwurf sicher sein, dass sich die vereinbarte Miete im zulässigen Rahmen an der Vormiete orientiert.
Wer nach Vertragsabschluss gegen seinen Vermieter wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse klagen will, soll es laut Gesetzentwurf künftig leichter haben. Denn "die Anforderungen an die erforderliche Rüge, mit der der Mieter die Miethöhe zunächst beanstanden muss", hätten sich in der Praxis als "zu weitgehend" erwiesen. Künftig soll daher eine einfache Rüge ohne Beweisführung genügen. Ab dem Zeitpunkt einer Rüge hat ein Mieter demnach dann Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete.
Die Justizministerin will mit ihrem Entwurf zudem gegen solche Vermieter vorgehen, die ihre Mieter durch die Ankündigung teurer Sanierungen vergraulen wollen. Dies soll künftig als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro bestraft werden können. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz bekommen.
Unter Verweis auf das niedrige Zinsniveau sollen laut Gesetzentwurf auch die Kosten gesenkt werden, die Vermieter für eine Modernisierung an die Mieter weitergeben können - von bislang elf auf dann acht Prozent, und zwar für zunächst fünf Jahre. Auch absolut soll es eine Grenze geben: Die Miete soll in Gegenden mit Mietpreisbremse nach einer Modernisierung nicht mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen dürfen. Dies soll für sechs Jahre gelten.
Für Vermieter, die weniger als 10.000 Euro für eine Modernisierung ausgeben, soll es laut Entwurf ein vereinfachtes Verfahren geben. Es zielt dank einiger pauschalierter Berechnungen darauf ab, Streit zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden, und ist vor allem für Kleinvermieter gedacht, die nicht von Modernisierungen abgeschreckt werden sollen.
Der Gesetzentwurf von Justizministerin Barley geht nun in die Ressortabstimmung, wird dann vom Kabinett und anschließend vom Bundestag beraten. Änderungen sind also noch möglich. In Kraft treten soll die schärfere Mietpreisbremse Anfang 2019.
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, kritisierte den Entwurf scharf: "Dieses ganze Herumdoktern an den Krankheitssymptomen am Wohnungsmarkt hilft nichts, wenn man nicht das eigentliche Problem angeht." Deutschland brauche bessere Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum und praktikable Strategien für eine stärkere Einbindung ländlicher Regionen, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten abzufangen.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Caren Lay, forderte dagegen noch weitergehende Maßnahmen wie etwa einen Mietendeckel für Bestandsmieten, "da sich die Mietpreisbremse ohnehin nur auf neue Mietverträge bezieht". Mieterhöhungen sollten zudem nur noch im Rahmen des Inflationsausgleichs, maximal jedoch um zwei Prozent im Jahr, erfolgen dürfen.
(L. Brown--BTZ)