Beschränkungen für als bienenschädlich geltende Pestizide weitgehend bestätigt
Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission erlassenen Beschränkungen und Verbote für den Einsatz bestimmter als bienenschädlich geltender Pestizide weitgehend bestätigt. Das Gericht wies mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil die Klagen des deutschen Chemiekonzerns Bayer und des Schweizer Herstellers Syngenta in vollem Umfang ab. Dagegen gab es einer Klage des Unternehmens BASF weitgehend statt.
Die EU-Kommission hatte 2013 den Einsatz der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in großem Umfang verboten. Dagegen klagten Bayer und Syngenta mit dem Ziel, die Verbote für nichtig zu erklären. Syngenta beantragte zudem Schadenersatz in Höhe von mindestens 367,9 Millionen Euro.
Das EU-Gericht wies diese Klagen nun "in vollem Umfang" ab. Es verwies dazu auf verschärfte Anforderungen auf Unionsebene, wonach Bienen den fraglichen Wirkstoffen nur in "vernachlässigbarer Weise" ausgesetzt werden dürften oder die Verwendung "keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker" haben dürfe. Die Kommission habe darlegen können, dass die festgestellten Gefahren den Schluss zuließen, dass die strittigen Wirkstoffe nicht mehr den Zulassungskriterien entsprächen.
Beschränkungen und Verbote erließ die EU-Kommission 2013 auch für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fipronil. Dagegen klagte BASF. In diesem Fall erklärte das Gericht die Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes für nichtig. Weil die Kommission auf eine Folgenabschätzung verzichtet habe, habe sie gegen den Vorsorgegrundsatz verstoßen.
Eine Klage, die ein Verbot im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fipronil betrifft, wies das Gericht dagegen ab. Dieses betreffe BASF nicht unmittelbar, so dass der Antrag unzulässig sei.
Erst Ende April erließ die EU eine weitere Verordnung, die den Freilandeinsatz von drei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide gänzlich verbietet.
(O. Karlsson--BTZ)