Bayern wirbt vor Spitzengespräch für sein Modell zur Reform der Grundsteuer
Vor dem Spitzengespräch der Finanzminister von Bund und Ländern zur Reform der Grundsteuer hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) für den Vorschlag seines Bundeslands geworben. Die Grundsteuer müsse an der Grundstücksgröße und der Größe der Wohnfläche bemessen werden, sagte Füracker am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk. "Beides sind Faktoren, die sich nicht jährlich ändern, sondern die als Grundlage sich sehr gut eignen, um die Grundsteuer zu bemessen."
Füracker betonte, es solle bei der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Neufassung keine "Steuererhöhungen durch die Hintertür" geben. Wenn Neuregelungen anstünden, "dann muss man darauf achten, dass nicht durch unsere Neuregelung sofort wieder Steuererhöhungen ausgelöst werden. Deshalb sprechen wir uns klar für unser Modell aus."
Aufgrund des Hebesatz-Rechts würde die Höhe der Grundsteuer aber letztlich durch die Kommune bestimmt, fügte Füracker hinzu. Um zu vermeiden, dass es dadurch nicht doch zu einer Steuererhöhung komme, könnten den Kommunen Vorschläge zur maximalen Höhe des Hebesatzes gemacht werden, sagte der bayerische Finanzminister.
An der Tatsache, dass die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, werde sich aber nichts ändern. "Das wird auch in Zukunft so bleiben. Nach unserer Regelung ist es bestmöglichst so, dass der Mieter geschützter wäre."
Die Finanzminister treffen sich Mittwochabend zu Gesprächen über die Grundsteuer. Bis Ende 2019 muss es nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung geben.
(U. Schmidt--BTZ)