Bundesnetzagentur wehrt sich gegen Urteil zu höheren Renditen für Netzbetreiber
Die Bundesnetzagentur wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil zu höheren Renditen für Netzbetreiber. Die Behörde legte am Mittwoch Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ein, wonach die sogenannten Eigenkapitalzinssätze für Investitionen in Strom- und Gasnetze angehoben werden müssen. "Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann zur Begründung.
"Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen", erklärte Homann. Zwar sollten "die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv" gemacht werden. Zugleich wolle die Bundesnetzagentur "als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern".
Die Zinssätze, die die Bonner Behörde festgelegt habe, stellten eine "eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar", erklärte Homann. Die Bundesnetzagentur hatte die Zinssätze - unter anderem mit Verweis auf die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten - im Oktober 2016 von 9,05 auf 6,91 Prozent gesenkt.
Dagegen legten zahlreiche Netzbetreiber aus dem Strom- und Gassektor Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein - mit Erfolg: Im März hob das Gericht die von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätze auf und forderte eine Anhebung.
Die Bundesnetzagentur argumentierte nun, dass bei der Festlegung der Zinssätze nicht nur das Interesse der Netzbetreiber an einer möglichst hohen Verzinsung zu berücksichtigen sei, sondern auch das Ziel einer "sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung". Ob das OLG diese Abwägung korrekt vorgenommen habe, solle nun der Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen.
Die festgelegten Eigenkapitalzinssätze haben maßgeblichen Einfluss auf die Erlöse der Netzbetreiber und damit auf die Netzentgelte, die beispielsweise beim Strompreis für Verbraucher rund ein Viertel der Kosten je Kilowattstunde ausmachen.
Verbraucherschützer begrüßten denn auch die Entscheidung der Bundesnetzagentur: Die Kunden trügen bereits "einen Großteil der Kosten der Energiewende", erklärte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, "die Garantierenditen der Netzbetreiber zu senken sei daher "absolut notwendig" gewesen.
Die Bonner Behörde habe "ein deutliches Zeichen für den Verbraucherschutz", gesetzt, erklärte auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). "Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass sie mit den Entgelten für das Stromnetz den Netzbetreibern eine etwa neunprozentige Rendite finanzieren", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Geld, das in Leitungen investiert wird, verzinst sich heute im Verhältnis zum allgemeinen Kapitalmarkt sogar noch besser als vor zehn Jahren", erklärte er. Am unternehmerischen Risiko habe sich jedoch nichts geändert.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritsierte hingegen, der Schritt der Bundesnetzagentur führe zu einer "misslichen" Phase der Unsicherheit über die Investitionsbedingungen der Netzbetreiber. Die Branche stehe vor notwendigen Milliardeninvestitionen etwa durch den Ausbau der Netze im Zuge der Energiewende. Die festgelegten Zinssätze seien zu niedrig und lägen im EU-Vergleich auf einem der hintersten Plätze - "und das obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zählt", erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer.
(S. Soerensen--BTZ)