Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über Zulassung von Gigalinern
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwochvormittag die Verhandlung über die Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen begonnen. Geklagt hat ein Bündnis aus Umwelt- und Verkehrsverbänden, darunter die Allianz pro Schiene. Sie wehren sich gegen den Regelbetrieb der überlangen Lkw und argumentieren, das dazugehörige EU-Recht erlaube deren Einsatz nur in Ausnahmefällen.
Vor Gericht argumentierten Vertreter des beklagten Bundesverkehrsministeriums, auf den Lang-Lkw könnten große Blechteile, die viel Platz benötigten, aber nicht viel Gewicht hätten, praktischer transportiert werden. Auch Lebensmittel wie Kartons mit Chipstüten fielen in diese Kategorie.
Die Kläger hielten dagegen, das alles seien Güter, die auch problemlos auf der Schiene transportiert werden könnten. Die Verbände führen vor allem Umweltgründe gegen die Gigaliner an, da sie eine Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße fürchten.
Die bis zu 25,25 Meter langen und bis zu 44 Tonnen schweren Lkw dürfen seit Januar 2017 auf bestimmten Straßen regulär unterwegs sein. Im Jahr 2012 hatte ein Feldversuch mit den Großlastwagen begonnen. Nach Ende des Feldversuchs ermöglichte das Bundesverkehrsministerium per Verordnung, dass die Gigaliner auf den entsprechenden Straßen weiter unterwegs sein können. Für andere Gigaliner-Typen wurde der Feldversuch verlängert.
(W. Winogradow--BTZ)