Karlsruhe weist Klage zu Kürzungen im Emissionshandel von Treibhausgasen zurück
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Klage der Betreiber eines Braunkohlekraftwerks gegen schärfere Regelungen im Emissionshandel mit Treibhausgasen gescheitert. Die Kürzungen kostenloser Berechtigungen für den Ausstoß des Treibhausgases CO2 durch Stromerzeuger verstoße nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvR 2864/13)
Zahlreiche Unternehmen in der EU müssen für jede Tonne CO2, die sie in die Luft blasen, Verschmutzungsrechte vorweisen. Einen Teil dieser Emissionszertifikate erhalten sie kostenlos, den Rest müssen sie ersteigern. Die von der EU beschlossene schrittweise Reduktion der erlaubten Emissionsmenge und der Anreiz zur Reduktion von Emissionen durch die Möglichkeit des Verkaufs nicht genutzter Rechte sollen dabei zu einem Rückgang des Ausstoßes von Treibhausgasen führen.
Deutschland hatte diese Reduktionen in sogenannten Zuteilungsgesetzen von 2007 und 2012 umgesetzt und zuvor gewährte Zuteilungsgarantien nachträglich gestrichen.
Die Verfassungshüter bestätigten nun, dass der Staat mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten Erlöse erzielen darf. Die Käufer dürften damit die Luft zum Ableiten von CO2 nutzen. "Die Reinheit der Luft" sei aber "eine knappe natürliche Ressource" dar. Die Überlegung des Gesetzgebers, "die Luft könne nur in begrenztem Maße Kohlendioxid aufnehmen, ohne dass dies schädliche Auswirkungen auf das Klima habe", sei "ohne weiteres nachvollziehbar". Die zuvor kostenlose Nutzung der Luft könne deshalb mit dem staatlich festgelegten Emissionshandel gesteuert und verteilt werden.
(A. Williams--BTZ)