EU-Staaten dürfen weiter Personenbeförderung durch Privatleute verbieten
EU-Staaten dürfen weiterhin die Personenbeförderung durch Privatleute verbieten. Das bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer Entscheidung am Dienstag. Er billigte damit ein Strafverfahren gegen den Fahrdienstvermittler Uber in Frankreich. Indirekt bestätigte der EuGH damit aber auch die Rechtslage in Deutschland. (Az: C-320/16).
Konkret geht es um die Smartphone-App "UberPop". Über diese vermittelt Uber Mitfahrgelegenheiten bei privaten Autofahrern. Die Tarife werden von Uber festgelegt und die Fahrkosten über Uber abgerechnet. Einen Teil davon leitet Uber dann an die Fahrer weiter.
In Deutschland musste Uber diesen Dienst aus rechtlichen Gründen einstellen. Auch nach französischem Recht ist er unzulässig, weshalb dort ein Strafverfahren gegen Uber läuft. Wie nun der EuGH entschied, verstößt Frankreich damit nicht gegen europäisches Recht. Auch habe Frankreich die entsprechenden Gesetze nicht der EU-Kommission melden müssen.
Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf ein Urteil vom Dezember zu UberPop in Spanien. Danach handelt es sich bei der Fahrdienstvermittlung durch Uber nicht um einen "Dienst der Informationsgesellschaft", für den einheitliche EU-Regeln gelten würden. Vielmehr falle UberPop in den Bereich der Verkehrsdienstleistungen. Weil es hier keine EU-Vorschriften gebe, könne jedes Mitgliedsland eigene Regelungen treffen.
In Deutschland vermittelt Uber derzeit über die Smartphone-App "My Taxi" reguläre Taxen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte hier kürzlich Rabattaktionen durch Uber gebilligt. Eine Vorlage des BGH vom Mai 2017 zu den starren deutschen Regelungen für die Vermittlung von Taxifahrten ist noch beim EuGH anhängig.
(F. Schulze--BTZ)