Deutschland: Bund will sozialen Wohnungsbau langfristig unterstützen
Die Bundesregierung bereitet eine Änderung des Grundgesetzes vor, um den sozialen Wohnungsbau stärker unterstützen zu können. Mit dem neuen Artikel 104d solle der Bund die Möglichkeit bekommen, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen der Länder und Gemeinden in diesem Bereich zu gewähren, konnte BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) am Dienstag unter Berufung auf den Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium erfahren.
"Dadurch wird dem Mangel an preiswertem Wohnraum entgegengewirkt", heißt es nach BTZ-Information in dem Entwurf. Ein Ministeriumssprecher erklärte dazu auf Anfrage: "Derzeit läuft die Ressortabstimmung zu den geplanten Änderungen." Im Zuge der Föderalismusreform wurde der soziale Wohnungsbau 2006 Ländersache. Der Bund leistet nach bisherigem Stand noch bis 2019 Kompensationszahlungen.
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf das Ziel verständigt, der soziale Wohnungsbau müsse "mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden". Dafür sei es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen könne. "Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen", heißt es in dem Vertrag.
Die Wohnungswirtschaft begrüßte, dass der Bund den sozialen Wohnungsbau mithilfe einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 unterstützen will. "Der soziale Wohnungsbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", erklärte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko. "Deshalb muss sich der Bund im Zusammenspiel mit den Ländern auch weiterhin daran beteiligen können."
(F. Dumont--BTZ)