Gastronomie fordert Verständnis für Verstöße gegen Mehrwegpflicht
Nach der Kritik von Umweltschützern an fehlenden Mehrwegoptionen in der Gastronomie hat die Branche mehr Verständnis für ihre schwierige Lage gefordert. "Unstrittig ist, es gibt noch Verbesserungs- und Klärungsbedarf", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Freitag. Es gebe zudem noch "viele offene Fragen".
Allerdings befinde sich die Branche seit drei Jahren im Krisenmodus und angesichts dessen erwarte sie "Verständnis für noch in Teilen bestehende Umsetzungsdefizite", sagte die Dehoga-Chefin. "Mit Bashing einer Branche und Klagen gegen einzelne Betriebe kommen wir jedenfalls nicht weiter."
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte zuvor mitgeteilt, juristische Verfahren gegen Gastronomieketten eingeleitet zu haben, die gegen die seit dem 1. Januar geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke verstoßen. Die DUH nahm nach eigenen Angaben Testbesuche bei 16 großen Gastronomieketten vor und entdeckte Verstöße bei mehr als jedem dritten Besuch.
Seit dem 1. Januar müssen Gastronomiebetriebe in Deutschland, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, dafür eine Mehrwegoption bereithalten. Für Essen und Getränke gelten teils unterschiedliche Vorgaben. Kommen Betriebe ihren Pflichten nicht nach, drohen laut Gesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Hartges sagte dem RND, noch immer sei unklar, welche Art von Verpackungen in den Geltungsbereich fallen würden. "Für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erwarten wir dringend den Leitfaden, der von Experten von Bund und Ländern derzeit erarbeitet wird und für Februar angekündigt ist", sagte sie.
Zudem stellte sie klar: "Fragen der Existenzsicherung hatten und haben Priorität." Zu den Folgen der Corona-Pandemie kämen nun noch die hohen Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal hinzu. Die Umsätze der Betriebe lägen noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau.
A. Madsen--BTZ