Umweltschützer dürfen bei Klimacamp in Hamburg Schlafzelte aufstellen
Auch in der zweiten Instanz haben Klimaschützer gegen die Stadt Hamburg Recht bekommen: Sie dürfen bei einem Protestcamp im Altonaer Volkspark Schlaf- und Versorgungszelte aufstellen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Hamburg am späten Donnerstag mitteilte. Damit wies das Gericht die Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung der Vorinstanz ab. (Az: 4 Bs 113/22)
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht den Klimaschützern teilweise Recht gegeben. Demnach dürfen sie diverse Zelte und Essensstände aufbauen, weil ein inhaltlicher Bezug zu der vom Camp bezweckten Meinungsäußerung besteht. Das Camp unter dem Motto "Gegen Erdgas, LNG und eine fossile Infrastruktur, die unsere Zukunft aufs Spiel setzt" darf aber - anders als geplant - nicht im Stadtpark stattfinden. Den Aktivisten wurde der Altonaer Volkspark als Ersatz zugewiesen.
Die Möglichkeit der Teilnahme an dem mehrtägigen Camp vom 9. bis zum 15. August dürfe von einer zeitweisen Einrichtung einer Infrastruktur abhängen, entschieden die Richter am OVG nun. Diese steht damit unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Das schließt die einfache Unterbringung in Zelten ein. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Gegen die weitere Entscheidung aus erster Instanz, das Camp vom Stadtpark in den Volkspark Altona zu verlegen, wurde keine Beschwerde eingelegt. In dieser Hinsicht gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterhin.
O. Larsen--BTZ