EU-Kommission legt im Steuerstreit mit Amazon Berufung ein
Der Rechtsstreit zwischen der EU und Amazon um die Besteuerung des Online-Riesen in Luxemburg geht in eine neue Runde: Die Europäische Kommission legte am Donnerstag Berufung gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) ein. Das Gericht hatte im Mai die Forderung der Kommission nach Steuernachzahlungen von Amazon in Höhe von 250 Millionen Euro abgewiesen.
Die EU-Kommission ist "der Ansicht, dass das Gericht eine Reihe von Rechtsfehlern in seinem Urteil gemacht hat", erläuterte die Kommission die Berufung. Der Fall geht jetzt an die höchste juristische Instanz der EU, den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die Entscheidung des EU-Gerichts im Mai war eine erneute Niederlage für die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass Luxemburg Amazon ungerechtfertigte Steuervorteile gewährt habe, hieß es in dem Urteil. Luxemburg wird seit Jahren vorgeworfen, internationale Konzerne durch begünstigende Steuervereinbarungen an sich zu binden.
In sogenannten Steuervorbescheiden gibt das Land den Konzernen Zusagen über die steuerliche Bewertung bestimmter Sachverhalte, etwa ins Ausland abfließender Lizenzgebühren. Im sogenannten LuxLeaks-Skandal hatten Informanten Ende 2014 zahlreiche solcher Steuervorbescheide veröffentlicht.
Die EU-Kommission hatte daraufhin angekündigt, sich stärker mit dem Thema zu befassen, um einen fairen Steuerwettbewerb der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Luxemburg wies die Vorwürfe stets zurück und betonte, andere Staaten - darunter Deutschland - gingen ähnlich vor.
(P. Rasmussen--BTZ)