Facebook darf Daten deutscher WhatsApp-Nutzer weiterhin nicht nutzen
Der US-Internetkonzern Facebook darf die Daten deutscher WhatsApp-Kunden vorerst auch weiterhin nicht verwenden. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, das die Beschwerde des Konzerns gegen ein Verbot des Hamburger Datenschutzbeauftragten im April 2017 in einem Eilverfahren abgewiesen hatte (Az. 5 Bs 93/17).
In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Facebook auf die personenbezogenen Daten der Nutzer des Messengerdiensts zugreifen darf, den es 2014 gekauft hatte. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte den Abgleich untersagt, sodass der Konzern diese bislang nicht sammeln und speichern darf.
Nach Angaben des OVG ist zwar "offen", ob sich die von dem Unternehmen juristisch angegriffene Verbotsverfügung am Ende als rechtmäßig erweist. Diese sei aber "nicht offensichtlich rechtswidrig", weil die seit 2016 von den WhatsApp-Nutzern abgeforderte Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien "voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften" entspreche, erklärte dieses weiter.
Unter diesen Umständen sei in dem vorliegenden Fall eine Interessenabwägung vorzunehmen gewesen. Dabei überwögen die "Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten", hieß es in der Mitteilung. In einem Eilverfahren geht es nur um eine vorläufige Entscheidung, um wichtige Rechte zu schützen, bis eine endgültige juristische Klärung erfolgt. Dies passiert in einem Hauptsacheverfahren.