München: Kein Verfahren gegen Mark Zuckerberg wegen Facebook-Posts
Facebook-Chef Mark Zuckerberg und weiteren Verantwortlichen des Internetkonzerns droht kein Strafverfahren in München wegen unterlassenen Löschens volksverhetzender Posts. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte am Montag die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Zuckerberg und neun weitere Facebook-Verantwortliche ab, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Aus rechtlichen Gründen liege keine Strafbarkeit der Führung des Konzerns vor.
Des Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun hatte bereits im November 2016 Anzeige erstattet und diese zwischenzeitlich noch erweitert. Er warf Zuckerberg und den weiteren Facebook-Managern vor, sich dadurch strafbar gemacht zu haben, dass sie insgesamt 442 Posts mit strafbarem Inhalt nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise gelöscht hätten, obwohl Facebook auf die Rechtswidrigkeit dieser Posts hingewiesen worden sei.
Die Münchner Ermittler entschieden nun, dass eine Strafbarkeit nur denkbar wäre, wenn das Unterlassen der rechtzeitigen Löschung als Mittäterschaft oder Beihilfe zu den mit den Posts verbundenen Straftaten zu werten wäre. Bei diesen Straftaten käme etwa Volksverhetzung in Betracht. Mit dem Veröffentlichen der Posts sei die Haupttat aber bereits beendet gewesen, so dass nach dem Veröffentlichen keine strafbare Beihilfe mehr habe geleistet werden können, entschied die Staatsanwaltschaft nun.
Außerdem habe es für die von dem Würzburger Anwalt Beschuldigten keine Pflicht zum Handeln gegeben. Hieran ändere auch das am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz nichts. Die Staatsanwaltschaft kündigte aber Verfahren gegen die Facebook-Nutzer an, die die Hetzäußerungen verbreitet hatten.