Google warnt Nutzer vor australischem Online-Mediengesetz
Google wehrt sich mit drastischen Aussagen gegen ein Gesetz der australischen Regierung, wonach der US-Onlineriese künftig für die Verbreitung journalistischer Inhalte bezahlen soll. Sollten die neuen Regeln umgesetzt werden, bedrohe dies die bisherigen Google-Nutzungsgewohnheiten der Australier, erklärte der Konzern am Montag auf seiner Website. Zudem warnte Google in einem offenen Brief, das Unternehmen müsse künftig Nutzerdaten an Medienhäuser weitergeben, womit diese ihre Position in den Ergebnislisten von Suchanfragen "künstlich aufblasen" könnten.
Google überwies nach eigenen Angaben schon bislang Millionen Dollar an die Medienhäuser und bescherte diesen jährlich Milliarden an Zugriffen auf ihre Websites. Anstatt diesen Weg weiterzuentwickeln unterstütze der Staat nun große Medienhäuser, die so große Ansprüche stellen könnten, dass die Kostenfreiheit der Google-Angebote auf dem Spiel stehe.
Die für die Ausarbeitung des Gesetzes, das auch den US-Onlinedienst Facebook betrifft, zuständige australische Kartellbehörde wies die Vorwürfe scharf zurück und warf Google die Verbreitung von "Fehlinformationen" vor. Google werde nicht verpflichtet, Nutzerdaten weiterzugeben. Vielmehr solle es das Gesetz den australischen Medienhäusern ermöglichen, "faire Bezahlung" für ihre von Google verwendeten Nachrichten auszuhandeln.
Wie in vielen Ländern der Welt haben Google und Facebook auch in Australien den Nachrichtenmarkt massiv verändert. Aufgrund rückläufiger Einnahmen insbesondere aus Werbung strichen australische Medienhäuser allein in den vergangenen sechs Jahren rund 20 Prozent der Stellen. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie haben die Krise weiter verschärft.
In Australien sollen Konzerne wie Google und Facebook künftig für die Verbreitung journalistischer Inhalte bezahlen. Die Regierung kündigte im April eine verpflichtende Regelung an, die unter anderem vorsieht, dass die US-Unternehmen den Medienhäusern Nutzungsgebühren zahlen müssen. So soll ein Teil ihrer Werbeeinnahmen an die klassischen Medien weitergereicht werden. Anders als in anderen Ländern basiert die Regelung nicht auf dem Urheberrecht, sondern dem Wettbewerbsrecht.
(A. Bogdanow--BTZ)