Kommunalverband: Rechtsanspruch auf schnelles Internet fragwürdig
Der von CDU, CSU und SPD geplante Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang dürfte nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds kontraproduktiv wirken. Private Telekommunikationsanbieter könnten dann mit der Erweiterung der Netze warten, "bis sie durch den Gesetzgeber den Auftrag zum Ausbau und eine finanzielle Entschädigung erhalten", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, am Dienstag, in einem aktuellen Interview.
Er wies auch darauf hin, dass ein solcher Rechtsanspruch sich anders als der auf eine Kinderbetreuung gegen den Bund richten würde, nicht gegen die Kommunen. Der Bund sei nach dem Grundgesetz für die Telekommunikationsinfrastruktur zuständig. Insgesamt würde ein solcher Rechtsanspruch ab 2025 "keine Probleme lösen". Nötig sei vielmehr eine realistische Ausgestaltung von Förderbedingungen.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsgesprächen darauf verständigt, spätestens 2025 den Rechtsanspruch auf eine schnelle Internetverbindung neuerer Generationen gesetzlich zu verankern. Sie wollen außerdem einen Fonds mit zehn bis zwölf Milliarden Euro auflegen, um den bundesweiten Breitbandausbau zu fördern.