Sonntagsarbeit im Advent bei Amazon in Rheinberg war echtswidrig
Die Sonntagsarbeit an zwei Adventstagen im Jahr 2015 am Amazon-Standort Rheinberg in Nordrhein-Westfalen war rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag in einem Urteil und gab damit einer Klage der Gewerkschaft Verdi statt. Konkret ging es um den 13. und den 20. Dezember 2015, die Sonntagsarbeit war dem Versandhändler damals durch die Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. (Az: 29 K 8347/15)
Es sei allerdings nicht erkennbar gewesen, dass Amazon ohne die Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse an der Sonntagsruhe überwiege, argumentierte das Gericht. Vielmehr habe der Onlinehändler damals auch im Weihnachtsgeschäft an seinen engen Lieferfristen festgehalten und damit den "Lieferdruck selbst herbeigeführt". Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Amazon Deutschland erklärte, das Unternehmen "bedauert die Entscheidung des Gerichts". Amazon behalte sich die Prüfung vor, sobald das Gericht das schriftliche Urteil erlassen habe, erklärte eine Sprecherin.
Der Logistik-Standort Rheinberg war im vergangenen Jahr auch immer wieder einer der Schauplätze von Streiks bei Amazon. Verdi fordert für die Beschäftigten des Versandhändlers eine Bezahlung nach den Tarifverträgen des Einzel- und Versandhandels. Amazon betont stets, am oberen Ende dessen zu zahlen, was für vergleichbare Tätigkeiten üblich sei.