US-Geheimdienst kann weiter Daten von Ausländern abfischen
Der US-Geheimdienst NSA wird voraussichtlich auch in Zukunft ohne nennenswerte Einschränkungen die Internetkommunikation von Ausländern ausspähen dürfen. Das US-Repräsentantenhaus stimmte aktuell in Washington der Verlängerung der entsprechenden gesetzlichen Befugnis um sechs Jahre zu. Nun muss zwar noch der Senat zustimmen, dort gilt die Zustimmung aber als sicher.
Auf Basis der sogenannten Section 702 im Foreign Intelligence Surveillance Act (Fisa) greift die NSA seit Jahren Nutzerdaten und Inhalte aus der Internetkommunikation ab. Das gigantische Ausmaß dieser Überwachung war im Jahr 2013 durch die Dokumente des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden ans Licht gekommen. Eigentlich darf die NSA nur Ausländer ins Visier nehmen. Wenn diese jedoch mit US-Bürgern kommunizieren, werden auch deren Daten und Kommunikationsinhalte abgefischt. Die weitreichende Ermächtigung an die NSA wird deshalb auch in den USA vielfach kritisiert. Bürgerrechtler und auch viele Abgeordnete hatten vergeblich darauf gehofft, dass die Neuauflage der Gesetzesregelung mit deutlichen Einschränkungen der Spähaktivitäten versehen würde.
Der Ausgang des Votums in der Kongresskammer spiegelt das Ausmaß der Bedenken wider. Das Gesetz wurde mit 256 gegen 164 Stimmen verabschiedet. Die Gegenstimmen kamen nicht nur von den oppositionellen Demokraten. Auch 45 Abgeordnete der Republikanischen Partei von Präsident Donald Trump stimmten gegen den Entwurf.
Trump selbst hatte kurz vor der Abstimmung für Verwirrung über seine Haltung zu dem Gesetz gesorgt. Zunächst behauptete er im Kurzbotschaftendienst Twitter, dass das Gesetz wohl von der Regierung des früheren Präsidenten Barack Obama dazu missbraucht worden sei, seine Wahlkampagne zu "überwachen" - was sich als ablehnende Position zu Section 702 deuten ließ.
Wenig später stellte sich der Präsident dann aber hinter das Spähprogramm: "Wir brauchen es!", twitterte er. Das Gesetz ermögliche die Überwachung von "bösen ausländischen Typen in ausländischem Gebiet".