Massiver Ärger für Facebook: Kartellamt droht mit Sanktionen
Das Bundeskartellamt wirft dem Onlinenetzwerk Facebook einen möglichen Missbrauch seiner Marktmacht vor - und zieht dabei auch Sanktionen in Betracht. "Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem Interview vom Dienstag dazu. "Vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten."
Die Facebook-Nutzer müssten hinnehmen, "dass Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts wissen", kritisierte Mundt. Das Onlinenetzwerk verfüge über riesige Mengen personalisierter Daten. Dabei müsse sich Facebook an die Regeln und Gesetze halten, sagte Mundt der Zeitung. Das Kartellrecht verbiete es, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutze.
Bereits kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskartellamt Facebook in einer vorläufigen Einschätzung das "missbräuchliche" Sammeln von Daten aus Drittquellen vorgeworfen. Vor allem das Sammeln von Daten außerhalb des sozialen Netzwerks, die dann mit dem Facebook-Konto verknüpft werden, sieht die Behörde als "problematisch" an.
Zu diesen Drittseiten gehören dem Kartellamt zufolge konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann. Facebook erhebt in erheblichem Umfang persönliche Daten seiner Nutzer und verwendet diese unter anderem zu Werbezwecken.
"Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert", sagte Mundt entsprechend weiter zur Thematik. Dann werde das Kartellamt entscheiden, was zu tun sei. "Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich zu einer anderen Praxis", sagte Mundt. Vielleicht müsse das Sammeln von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer aber auch verboten werden.
Mundt verwies auf die rechtlichen Möglichkeiten, die seiner Behörde offen stünden. Zum einen habe Facebook eine deutsche Tochter, zum anderen gelte im Kartellrecht das sogenannte Auswirkungsprinzip. "Gegen einen Verstoß können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt", sagte er gegenüber Medienvertretern.
Die Kartellbehörde geht in ihrer vorläufigen Einschätzung vom Dezember davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Der Nutzer werde vor die Wahl gestellt, entweder das "Gesamtpaket" zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten. Facebook erklärte hingegen, die Einschätzung des Kartellamtes sei "ungenau". Dass Facebook in Deutschland beliebt sei, bedeute nicht gleichzeitig Dominanz. Die Nutzer in Deutschland und anderswo hätten viele Wahlmöglichkeiten, Facebook sei nur eine davon. Zugleich kündigte das Unternehmen an, mit der Wettbewerbsbehörde zusammenarbeiten zu wollen.
Die Bonner Behörde geht seit 2016 dem Verdacht nach, dass Facebook seine womöglich marktbeherrschende Stellung missbrauchen könnte. Eine abschließende Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.