Seehofer will wegen Huawei das Telekommunikationsgesetz ändern
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit Blick auf die anstehende 5G-Auktion und den umstrittenen chinesischen Netzwerkausrüster Huawei einem Bericht zufolge das Telekommunikationsgesetz ändern. Ziel sei nicht, Huawei vom Markt fernzuhalten, sondern den Konzern besser zu kontrollieren, erfuhr aktuell BERLINER TAGESZEITUNG unter Berufung auf Teilnehmer eines Gesprächs von Seehofer mit Innenpolitikern der Koalition. Es gehe um den Paragrafen 109 des Gesetzes.
Den Teilnehmern zufolge sollen alle einschlägigen Unternehmen ihre Produkte unter Sicherheitsaspekten zertifizieren lassen und eine Art No-Spy-Abkommen unterzeichnen müssen, erfuhr BTZ weiter. Auf diese Weise solle verhindert werden, dass Artikel 14 des chinesischen Nachrichtendienstgesetzes greift. Es verpflichtet Bürger und Organisationen, Informationen an die chinesischen Nachrichtendienste weiterzuleiten.
Geplant sei keine "Lex Huawei", sondern ein Gesetz, das für alle gelte, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG aus Koalitionskreise. Die Arbeiten an dem Gesetzesvorhaben laufen demnach auf Hochtouren. Am Dienstagabend sei ein weiteres Gespräch von Vertretern des Bundesinnenministeriums mit Fachpolitikern aus Union und SPD geplant – sowie noch im Laufe dieser Woche eine Runde mit Vertretern anderer Ministerien wie dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium.
Das Thema soll demnach auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) stehen, die am Mittwoch stattfindet.
Die USA und andere Länder werfen dem Konzern eine zu große Nähe zu den chinesischen Behörden vor und sehen Huawei als Gefahr für ihre Cybersicherheit. In Deutschland sieht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bislang zwar keine konkreten Beweise für einen Spionageverdacht gegen den chinesischen Netzwerkausrüster. Deutsche Sicherheitsbehörden warnen aber vor einem Einsatz der Huawei-Technik, weil das Mobilfunknetz 5G der neuen Generation zur kritischen Infrastruktur gehöre und deshalb besonders geschützt werden müsse.
Die Koalition steht unter Zeitdruck. Wenn das geänderte Gesetz schon zum Zeitpunkt der 5G-Auktion greifen solle, dann müsse es bis dahin auch geändert werden, zitierte das RND Kreise von Union und SPD. Die Versteigerung der 5G-Frequenzen soll in der zweiten Märzhälfte beginnen.