Bundeskartellamt will Facebooks Datenverarbeitung "zerschlagen"
Das Bundeskartellamt schiebt der umfassenden Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook einen Riegel vor. Das Unternehmen dürfe Daten aus verschiedenen Quellen, etwa dem Messenger-Dienst Whatsapp, der Foto-Plattform Instagram oder dem "Like-Button" auf anderen Internetseiten nur noch mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Ziel sei eine "interne Zerschlagung" der Datenverarbeitung des Konzerns, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
"Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", sagte Mundt in Bonn. Die bisherige Praxis verstoße nicht nur gegen Wettbewerbsrecht, sondern auch gegen den Datenschutz. Die Nutzer müssten dem Konzern für eine solche Datennutzung eine "klare, informierte und bewusste" Erlaubnis geben.
Die Kombination von Daten aus dem sozialen Netzwerk und von externen Internetseiten habe "ganz maßgeblich" zur marktbeherrschenden Stellung von Facebook beigetragen, sagte Mundt. "Daten sind das Öl, dass diese Internetwirtschaft zum Laufen bringt", sagte er.
Facebook kündigte umgehend Beschwerde gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Kartellamts an. Darüber muss dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. "Das Bundeskartellamt unterschätzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind", argumentierte Facebook. Die Apps des Konzerns konkurrierten etwa mit YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen um die Aufmerksamkeit der Nutzer.
Dem Kartellamt zufolge haben diese Anbieter aber einen anderen Fokus. Der einzige große Wettbewerber Google+ habe angekündigt, seinen Dienst bis April einzustellen. Laut Kartellamt kommt Facebook in Deutschland auf 23 Millionen tägliche Nutzer, was einem Marktanteil von 95 Prozent entspreche. Zu Facebook und seinen Tochterunternehmen gebe es in Deutschland keine echte Alternative. "Man kann Facebook nur schwer verlassen", sagte Mundt.
Die Vorgaben des Bundeskartellamts betreffen auch die Sammlung von Nutzerdaten über Internetseiten von Drittanbietern, die etwa den "Like"-Button von Facebook verwenden. Das Unternehmen kann zudem laut Kartellamt auch Daten auf Webseiten sammeln, auf denen gar kein Facebook-Symbol sichtbar ist. "Die erhobenen Daten müssen künftig bei den Diensten bleiben, wo sie anfallen", forderte Mundt - außer die Nutzer erlauben ausdrücklich eine weitergehende Verwendung.
Sofern die Entscheidung des Bundeskartellamts Bestand hat, muss Facebook die Vorgaben binnen eines Jahres umsetzen. Bereits innerhalb von vier Monaten muss der Konzern der Behörde ein Konzept dazu zur Genehmigung vorlegen.
Die Behörde werde die Umsetzung dann stichprobenartig kontrollieren, kündigte Mundt an. Sollte Facebook die Vorgaben nicht befolgen, drohen monatliche Zwangsgelder von bis zu zehn Millionen Euro. Mundt rechnet damit, dass die Entscheidung des Bundeskartellamts auch Auswirkungen über Deutschland hinaus haben wird. Ausländische Kartellbehörden hätten das Verfahren sehr genau verfolgt, sagte er.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte die "wegweisende Entscheidung" des Kartellamts, auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband kam Lob. Der Digitalverband Bitkom dagegen beurteilte die Entscheidung "sehr kritisch". Der Versuch, eine große Plattform zu regulieren, werde "vor allem negative Auswirkungen auf andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und die Internet-Nutzer haben", sagte der Verband voraus.