Apotheke kann rezeptfreie Medikamente über Amazon verkaufen
Eine Apotheke aus Sachsen-Anhalt darf weiterhin rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über die Onlineplattform Amazon verkaufen. Dies verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht, entschied das Landgericht Magdeburg am Freitag. (Az. 36 O 48/18)
Ein Apotheker aus München hatte gegen einen Kollegen aus der Stadt Oberharz am Brocken geklagt, der über Amazon und unter dem Namen seiner Apotheke rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente anbietet. Der Verkauf und Versand der Arzneien erfolgt direkt über die Apotheke.
Die Handelskammer des Landgerichts sieht in diesem Vertriebsweg keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Sie bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach grundsätzlich der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist. (Az. 3 C 25/11)
Wenn aber grundsätzlich "Internetapotheken" erlaubt seien, dann dürfe ein Apotheker auch einen Vertriebsweg über eine Handelsplattform wählen, urteilten die Magdeburger Richter. Die Internetplattform vermittle zudem lediglich den Zugang zum Angebot. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei die Plattform nicht beteiligt, weil Verkauf und Versand allein durch den beklagten Apotheker erfolge. Dieser besitze die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.
Auch die Tatsache, dass es Kundenbewertungen sowohl der Medikamente als auch der Apotheke gibt, wertete das Landgericht nicht als Gesetzesverstoß. Jeder Nutzer könne erkennen, dass sich hierbei nicht um Werbung, sondern um Meinungen der Verbraucher handle. Damit habe der Beklagte auch nicht gegen Vorschriften der Medikamentenwerbung verstoßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.