Seehofer will ein Frühwarnsystem zu Schutz vor Datendiebstahl
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) strebt nach dem groß angelegten Datendiebstahl den Aufbau eines Frühwarnsystems an. "Wir prüfen die Schaffung einer Früherkennung zum Schutz vor Datenabfluss", sagte Seehofer am Dienstag in Berlin. Zugleich müsse die Bevölkerung stärker für Gefahren im Netz sensibilisiert werden. Der Minister kündigte einen Entwurf für ein "IT-Sicherheitsgesetz 2.0" noch für das erste Halbjahr 2019 an.
Seehofer zufolge soll es mit dem neuen Gesetz, das bereits von Koalitionsexperten beraten worden sei, weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger, aber auch "zur Stärkung des Staates" sowie der Wirtschaft geben. So solle es ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geben, das erstmals die IT-Sicherheit eines Geräts für die Bürger sichtbar machen werde.
Der Minister erläuterte weiter, dass künftig der Verbraucherschutz als zusätzliche Aufgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesetzlich verankert werden solle. Ferner sollten die Befugnisse der Behörde zum Schutz der Bundesverwaltung und der Gesellschaft weiter ausgeweitet werden, sagte Seehofer. Zudem wolle er gemeinsam mit Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) "in absehbarer Zeit" eine "Gesamtkonzeption" vorstellen, wie der Verbraucherschutz auf rechtlicher Grundlage verstärkt werden könne.
Zugleich bekräftigte er die Absicht, das nationale Cyberabwehrzentrum weiterzuentwickeln. Als Beispiel nannte Seehofer das Terrorabwehrzentrum, das die Bundesbehörden und die Bundesländer vereinige. Der Minister verwies zudem auf bereits bewilligte zusätzliche Stellen: so solle das BSI in diesem Jahr 350 weitere Planstellen bekommen, das Bundeskriminalamt in der nächsten Zeit sogar 1800. Davon seien 160 für den Ausbau der Cybersicherheit und die Prävention geplant.
Zugleich warnte Seehofer, es könne keine "absolute Sicherheit" gerade im Cyberbereich geben. Sein Bestreben sei aber ein "höchstmögliches Maß an Sicherheit". Im aktuellen Fall von massivem Datendiebstahl lobte der Minister die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Diese hätten "sehr rasch, sehr effizient, sehr gut gehandelt".
Der Datendiebstahl im großen Stil bei Politikern und weiteren Prominenten war Ende vergangener Woche bekannt geworden. Am Sonntagabend war ein 20-jähriger Tatverdächtiger in Mittelhessen festgenommen worden. Der geständige junge Mann gab den Ermittlern zufolge als Motiv an, "aus Verärgerung über öffentliche Äußerungen der betroffenen Politiker, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens gehandelt zu haben".
Die jüngst gestohlen und veröffentlichten Daten dürften in den kommenden Tagen tausendfach auf hunderten anonymen Webseiten, wie die der kriminellen Macher von PSIRAM - welche nicht einmal ein Impressum haben und sich feige ihrer Anonymität rühmen, abrufbar sein. Erst man diese Kriminellen vor Gericht zerrt und strafrechtlich und zivilprozessual mittels Schandesersatz aburteilt, wird das Internet auf Dauer gesehen, wesentlich sicherer!
Hierzu müssten jedoch die Strafen wegen des Verstoßes gegen die Impressumpflicht, DSGVO, NetzDG, Verleumdung, Rufmord und Datendiebstahl sowie deren Veröffentlichung, drastisch verschärft werden und sollten mit Haftstrafen nicht unter 10 Jahren geahndet werden.