Reisen: Flixbus darf keine Gebühren für Paypal-Zahlung verlangen
Der Fernbusanbieter Flixbus darf keine Gebühren für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Paypal verlangen. Das entschied das Landgericht München am Donnerstag, wie die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg mitteilte, eine Organisation der Wirtschaft. Sie hatte gegen Flixbus geklagt und sieht in der Entscheidung ein Grundsatzurteil. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. (Az. 17 HKO 7439/18)
Die Wettbewerbszentrale verwies auf die seit Anfang 2018 geltenden Regeln, wonach Händler für die gängigsten Zahlungsmethoden keine zusätzlichen Entgelte verlangen dürfen. Sie hat eine Beschwerdestelle eingerichtet, wo Händler und Verbraucher Verstöße melden können.
Flixbus in München begrüßte am Donnerstag die klärende Entscheidung und stellte klar, dass aktuell weder für eine Zahlung mit Paypal noch für andere Bezahlungsformen (Lastschrift, Kreditkarte, Google Pay, Paypal, Sofortüberweisung) Gebühren verlangt würden. Der Anbieter betonte, den Kunden hätten stets kostenfreie Bezahlmöglichkeiten wie Lastschrift oder Kreditkarte zur Verfügung gestanden. "Es stand dem Kunden also frei, welches Bezahlungsmittel er wählt."